Trend-Meinung
Der Ausbau der erneuerbaren Energien treibt die EEG-Umlage für den Ökostrom für die Verbraucher in die Höhe. Die Kosten für die Stromkunden steigen immer weiter. Die staatliche Subventionierung können wir uns auf Dauer nicht leisten, die Energiewende ist zu teuer.

Fakten zur EEG-Umlage
Fakt ist: Die EEG-Umlage für das Jahr 2020 steigt auf 6,76 ct pro Kilowattstunde. Steigende Stromkosten für die Verbraucher scheinen kein Ende zu finden. Kaum bekannt ist, wie die Politik die EEG-Umlage für den Ökostrom selbst künstlich hochtreibt. Sinken die Strompreise an der Börse, steigt die EEG-Umlage und umgekehrt. Die entscheidende Grundlage dafür wurde allerdings schon vor vielen Jahren gelegt:



Die Stromverbraucher zahlen eine Umlage auf Strom für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Die EEG-Umlage beträgt im Jahr 2020 für den Stromkunden 6,76 ct pro Kilowattstunde, während der Ausbau der erneuerbaren Energien stockt und schon lange nicht mehr entsprechend hinterher kommt (Grafik). Die Entkopplung von Zubau der erneuerbaren Energien und Anstieg der EEG-Umlage ist seit Jahren erkennbar. Was aber sind die wahren Gründe für den rasanten Anstieg der EEG-Umlage. Den Mechanismus für diese sich immer schneller drehende Spirale hat die Politik selbst entwickelt und in Gang gesetzt, mit zwei ganz entscheidenden Maßnahmen (Verordnungen).

Wie das EEG-Konzept wirklich funktioniert: Umlagekonto mit Einnahmen und Ausgaben
Viele Jahre wurde von vielen Politikern und Medien der Eindruck der Förderung bzw. Subventionierung der erneuerbaren Energien aus Steuermitteln erweckt. Tatsächlich ist das EEG als eine Art Fonds mit Einnahmen und Ausgaben konzipiert, die zugehörigen EEG-Bankkonten werden bei den privatwirtschaftlich organisierten Netzbetreibern geführt.


eeg-umlagemechanismus

Die Konto-Ausgaben enthalten die Auszahlungen der Mindestvergütung an die Betreiber von Wind-, Solar-, Biogas- oder Wasserkraftanlagen, etc. Die Einnahmen ergeben sich aus dem Zwangsverkauf des EEG-Ökostroms an der Börse. Die Differenz ist die EEG-Umlage, die von den Strom-Verbrauchern zu zahlen ist.
Beispiel: Der Betreiber einer Windkraftanlage erhält 6 ct je Kilowattstunde als Mindestvergütung (s. Ausschreibungen EEG-Windenergie). Beim gesetztlich festgelegten Zwangsverkauf des EEG-Ökostroms an der Börse werden 3 ct als Einnahmen erlöst. Die Differenz (Deckungslücke) von 3 ct wird von den Verbrauchern über die EEG-Umlage ausgeglichen. Steigen die Börsenstrompreise auf 5 ct/kWh, dann sinkt die Differenz auf nur noch 1 ct/kWh und oberhalb von 6 ct/kWh Börsenstrompreise (s. Strompreis-Grafik Spotmark Jahr 2008) fällt keine EEG-Umlage mehr an. Der grundsätzliche Effekt: Je niedriger die Strompreise bzw. Erlöse an der Strombörse (gut für Strom-Einkäufer), umso höher die EEG-Umlage (schlecht für Stromverbraucher) und umgekehrt. Mit Stand vom Februar 2024 weist das EEG-Konto einen Fehlbetrag in Höhe von -0,13 Milliarden Euro auf.

EEG-Kontostand (2014 - 2024)

© IWR 2024, Daten: Netzbetreiber


Wie aber treibt die Politik die EEG-Umlage selbst künstlich in die Höhe? Zwei Verordnungen sind dafür verantwortlich:

1. Zwangsverkauf des EEG-Stroms an der Börse (Spotmarkt) führt zum gewaltigen Strom-Überangebot
Die erste Maßnahme zur künstlichen Aufblähung der EEG-Umlage wurde bereits 2010 mit der Verordnung über den Zwangsverkauf des EEG-Stroms an der Börse eingeleitet. Der beispielsweise aus Wind- oder Solaranlagen stammende EEG-Strom darf seither per Verordnung paradoxerweise aber nur an der Börse und auch nicht als Ökostrom, sondern nur als neutraler "Graustrom" verkauft werden. Damit verhindert die Politik bereits im Ansatz, dass der Ökostrom überhaupt in den Strommarkt integriert wird. Wenn aber gar kein Ökostrom auf dem Markt erhältlich ist, wie können sich dann Stadtwerke einen "grünen" Anstrich geben und Stromangebote mit einem hohen EEG-Ökostromanteil im Strom-Mix anbieten?

Spotmarkt (2004 - 2024)

© IWR 2024, Daten: Netzbetreiber
Quelle: IWR, Daten: EEX, EPEXSpot, eigene Berechnung

Am Spotmarkt (oben) werden die Strompreise auf Tagesbasis oder für den nächsten Tag gehandelt. Über dieses Strom-Marktsegment wird der "entgrünte" EEG-Ökostrom als "Graustrom" an die Industrie und die Energieversorger weiter verkauft. Die hier erzielten Preise geben Aufschluss über die Höhe der EEG-Umlage. Je höher der Verkaufserlös, je niedriger die EEG-Umlage und umgekehrt. Aufschluss über die Strompreis-Entwicklung gibt der Terminmarkt (unten). Hier werden die Strompreise  für die Zukunft (hier: Jahresfuture) gehandelt.

Börsenpreis am Terminmarkt der EEX von 2008 - 2019

Aktuell: Jahresfuture 2025

© IWR 2024, Daten: EEX


2. Stadtwerke dürfen EEG-Ökostrom ausweisen, allein weil Kunden die EEG-Umlage zahlen - geliefert wird nichts
Die erste Maßnahme, d.h. der Zwangsverkauf des EEG-Ökostroms über die Börse, reicht alleine nicht aus, um die EEG-Umlage künstlich hochzutreiben. Es bedarf einer zweiten Verordnung, die diese Spirale erst im Zusammenspiel in Gang setzt. Mit der Verordnung zur Stromkennzeichnung müssen Stadtwerke den EEG-Ökostrom in ihrem Strom-Mix (u.a. auf der Kunden-Rechnung) als Ökostrom ausweisen, allein weil die Stromverbraucher die EEG-Umlage gezahlt haben. Die Zahlung der EEG-Umlage reicht aus, eine tatsächliche Lieferung oder Liefervereinbarung gibt es gar nicht. Für den Verbraucher ist das nicht erkennbar und schlicht irreführend, denn in dem ausgewiesenen Ökostrom-Angebot ist schlicht "nicht drin, was drauf steht".

Zwei Verordnungen senken die Börsen-Strompreise und treiben die EEG-Umlage künstlich in die Höhe
Die beiden Verordnungen sind - im Zusammenspiel - die eigentlichen Treiber für das rasant steigende Überangebot an Strom und die stetig steigende EEG-Umlage. Weil die Stadtwerke gar keinen EEG-Ökostrom an der Börse einkaufen (können), kaufen sie weiterhin konventionellen Strom zur Abdeckung der Stromnachfrage bei den großen Kraftwerksbetreibern ein. Diese liefern und lassen ihre Kraftwerke vertragsgemäß durchlaufen. Der EEG-Ökostrom an der Börse kommt als "Graustrom" zusätzlich auf den Markt und das führt zu einem gewaltigen Überangebot an Strom. Den Preisdruck spüren die Kraftwerksbetreiber wie E.ON, RWE, Uniper, EnBW oder Vattenfall an den niedrigen Strom-Verkaufspreisen in ihren Bilanzen.

Die Verbraucher merken von alledem nichts. Ihnen wird mit der Ausweisung des EEG-Ökostroms im Strom-Mix des Stromversorgers suggeriert, dass die Stadtwerke EEG-Ökostrom eingekauft hätten. Verbraucher zahlen eine immer höhere EEG-Umlage, denn je niedriger der Börsen-Strompreis,  umso höher sind die Differenzkosten aus Auszahlung an die Betreiber und Verkaufserlös an der Börse (s. Schaubild oben). In Folge der steigenden EEG-Umlage durch sinkende Börsenstrompreise fordern immer mehr Industrieunternehmen eine Befreiung von der EEG-Umlage. Dadurch zahlen immer weniger auf das Konto ein, die Lasten werden auf immer weniger Schultern verteilt und die Spirale der EEG-Umlageerhöhung auf den Strompreis dreht sich immer schneller nach oben.

EEG-Umlage (2004 - 2023)

© IWR 2024, Daten: Netzbetreiber

In der Öffentlichkeit wird dem Stromverbraucher lediglich die Höhe der EEG-Umlage vermittelt, nicht aber den ganzen Zusammenhang: Börsenstrompreis und EEG-Umlage sind miteinander verbunden. Sinkende (hhöhere) Börsenstrompreise führen zu höherer (niedrigerer) EEG-Umlage. Nachfolgend ist die Summe aus Börsenstrompreis im Lieferjahr plus EEG-Umlage dargestellt.

Börsen-Strompreis Lieferjahr + EEG-Umlage (2009 - 2023)

© IWR 2024, Daten: Netzbetreiber, EEX

Für die Strompreis-Entwicklung der Haushalte ergibt sich nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) auf der Grundlage des Monitoringberichts der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts die nachfolgende Entwicklung (Abnahmefall: 3500 kWh pro Jahr). Danach hat eine Welle von Strompreiserhöhungen bereits vor dem Anstieg der EEG-Umlage stattgefunden.  

Strompreis Haushalte (2006 - 2018)

© IWR 2024, Daten: Bundesnetzagentur



Zur Senkung der EEG-Umlage für Stromverbraucher setzt das "EEG-Marktmodell" des IWR auf folgende Änderungen
1. Änderung der Stromkennzeichnungs-Verordnung
Mit der aktuellen Stromkennzeichnungs-Verordnung werden die Stromkunden über den tatsächlichen EEG-Ökostromanteil ihres Versorgers getäuscht. EEG-Ökostrom wird zwar ausgewiesen, wird aber von den Stadtwerken bzw. Stromversorgern gar nicht eingekauft. Die Stromkennzeichnungs-Verordnung soll nach dem EEG-Marktmodell des IWR so geändert werden, dass die Stadtwerke und Stromvertriebe nur das im Strom-Mix ausweisen dürfen, was tatsächlich durch Liefervereinbarung beschafft wird (Motto: "was auf dem Stromprodukt drauf steht muss auch drin sein").

2. Änderung der Verordnung zum Zwangsverkauf des EEG-Stroms an der Börse (EEG-Wälzungsmechanismus)
Der an der Strombörse verkaufte EEG-Ökostrom muss als "grüner" EEG-Ökostrom auch einkaufbar sein. Das geht per Verordnung derzeit nicht. Könnten die Stadtwerke auf der Basis des derzeitigen Ausbaus bis zu 30 Prozent des EEG-Ökostroms selbst einkaufen oder über den Vorlieferanten einkaufen lassen, dann steigen allein auf Grund der Nachfrage nach EEG-Ökostrom die Vermarktungserlöse an der Strombörse und damit die Einnahmen auf dem EEG-Umlagekonto. Die Differenzkosten, d.h. die EEG-Umlage, für die Verbraucher sinken.

 

3. Zwingende Voraussetzung: beide Verordnungen (Stromkennzeichnungs-Verordnung und Verordnung zum Zwangsverkauf des EEG-Strom über die Börse) müssen zusammen geändert werden, damit dass "EEG-Marktmodell des IWR" greifen kann.



Links
1. Zum EEG-Konto bei den Netzbetreibern
2. Strompreise an der Börse sinken, Verbraucher-Strompreise steigen - IWR-Beitrag und Strompreis-Grafik
3. Wie die EEG-Umlage wirklich funktioniert - Staat zahlt keine Förderung für erneuerbare Energien IWR Beitrag
4. Allnoch-Gastkommentar im Weser Kurier "Wie die Politik die EEG-Umlage künstlich hochtreibt"

Pressemitteilungen
und IWR Online-Meldungen zur EEG-Umlage
1.   Wie die Politik die EEG-Umlage künstlich hochtreibt IWR Online v. 19.10.2016
2.   Milliarden auf dem EEG-Konto - Steigt die EEG-Umlage wegen Strafzinsen IWR Online v. 19.08.2016
3.   Strom-Prognose: EEG-Umlage steigt 2017 auf über 7 Cent pro Kilowattstunde IWR Online v. 25.07.2016
4.   Bundesregierung will EU-Urteil zum EEG 2012 anfechten IWR Online v. 26.07.2016
5.   Kein Vermittlungsausschuss: Bundesrat winkt EEG 2016 durch IWR Online v. 08.07.2016
6.   Bundestag hat über EEG 2016 abgestimmt IWR Online v. 08.07.2016
7.   Anhörung EEG 2016: Aubauziele, Bürgerbeteiligung und Industriezweig in Gefahr IWR Online v. 04.07.2016
8.   EU genehmigt 1,6 Mrd. Euro Subventionen für Braunkohle-Kraftwerke IWR Online v. 31.05.2016
9.   Still und heimlich: Regierung erweitert Industrie-Ausnahmen im EEG, IWR Online v. 10.07.2015
10.   EEG und Ökostrom: FAZ setzt falsche Zahlen in die Welt, IWR Online v. 09.01.2015
11. Bundestag passt EEG bei Bioenergie und Umlage-Befreiungen an, IWR Online v. 05.12.2014
12. Stromexport: Deutschland erzielt Rekordeinnahmen, IWR-Pressemitteilung v. 17.07.2014
13. EEG-Ausnahmen: Welches Fazit die Initiatoren des EU-Verfahrens ziehen, IWR Online v. 17.07.2014
14  Ökostrom-Urteil bestätigt Vorrang für Klimaschutz in Europa, IWR Online v. 02.07.2014
15. EEG-Novelle: Was die EU-Kommission wirklich stört, IWR Online v. 27.06.2014
16. Seit Fukushima: Deutsche Strompreise sinken um 50 Prozent, IWR-Pressemitteilung v. 13.06.2014
17. Steigende Milliarden-Überschüsse auf dem EEG-Umlagekonto, IWR Online-Meldung v. 07.04.2014
18. Paradox: EEG-Umlage steigt schneller als Ökostromproduktion, IWR Online-Meldung v. 10.01.2014
19. EEG-Umlagekonto: Verlust reduziert - erstmals Überschuss im Januar?, IWR Online-Meldung v. 08.01.2014
20. EU-Beihilfeverfahren zur EEG-Umlage: keine Industrie-Rückzahlungen, IWR Online-Meldung v. 16.12.2013
21. Ökostrom-Produktion sinkt: Verbraucher zahlen trotzdem mehr für Strom PM v. 04.09.2013
22. Paradox: EEG-Umlage steigt selbst bei EE-Ausbaustopp, IWR Online-Meldung v. 14.08.2013
23. Verbraucher subventionieren große Stromabnehmer mit 7 Mrd. Euro, IWR Online-Meldung v. 09.08.2013
24. EEG-Umlage: Rekordzahl an Unternehmen fordert Befreiung, IWR Online-Meldung v. 12.07.2013
25. E.ON und RWE-Gewinn höher als gesamte Ökostrom-Umlage, IWR Online-Meldung v. 15.08.2012
26. Sinkende Strompreise treiben EEG-Umlage für Verbraucher, IWR Online-Meldung vom 02.08.2012
27. In Deutschland fallen die Strompreise, nur nicht für Verbraucher, IWR Online-Meldung v. 05.07.2012
28. EEG-Umlage: Wie grüner Strom an der Börse zu grauem Billigstrom wird, IWR Online-Meldung v. 22.11.2010


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Anfang 2013 wurde die Ermäßigungsgrenze von 10 GWh auf 1 GWh gesenkt. Weil sich damit die Zahl der begünstigten Firmen deutlich erhöht Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Calibri","sans-serif"; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-fareast-language:EN-US;}
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